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Austritt aus der Spielgruppe

Die Anmeldung Ihres Kindes gilt für ein ganzes Schuljahr (August des laufenden Jahres - Juli des folgenden Jahres). Falls Sie Ihr Kind während des Schuljahres aus der Spielgruppe nehmen möchten, bedarf dies einer schriftlichen Kündigung. Die Kündigung kann mit einer einmonatigen Frist auf Ende eines Quartals erfolgen (Ende Oktober, Januar oder April). Erfolgt der Austritt während dem Spielgruppenjahr, so sind die Beiträge für die besuchten und das laufende Quartal zu begleichen. Die Kündigung muss an die Kassierin und an die Präsidentin erfolgen.
Bei Abmeldungen bis zu vier Wochen vor dem Spielgruppenstart muss der Beitrag für das erste Quartal bezahlt werden, auch wenn das Kind die Spielgruppe nie besucht hat. (Ausnahme: falls ein Kind von der Warteliste den Platz kurzfristig übernehmen kann.)

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